Ab dem Einschulungsjahrgang 2026/27 besteht für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung an 5 Werktagen in der Woche von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. In Niedersachsen soll dieser Rechtsanspruch durch eine weitere Entwicklung der Ganztagsschulen erfolgen. Bereits seit etwa drei Jahren besteht Einigkeit zwischen Politik und Schulen, dass auch hier die Betreuung der Kinder in Ganztagsschulen erfolgen soll.

Im Niedersächsischen Schulgesetz werden in § 23, Abschnitte 3-6 drei Konzepte für Ganztagsschulen benannt: gebundene Ganztagsschule, teilgebundene Ganztagsschule und offene Ganztagsschule. Diese drei Schulformen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Für welches dieser Konzepte sich eine (oder mehrere) Schule(n) entscheidet(n), obliegt den Schulen im Einvernehmen mit dem Schulträger also der Gemeinde Söhlde. Das Einvernehmen wird hergestellt durch Beschluss des Gemeinderats.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat nach zahlreichen Sitzungen einer Arbeitsgruppe entschieden, alle drei Schulstandorte zu erhalten und für den Ganztagsbetrieb zu ertüchtigen. Die dazu erforderlichen Baumaßnahmen -Mensa, zusätzliche Klassenräume, Erweiterung der Lehrerbereiche- werden im Jahre 2026 beginnen. Alle diese Baumaßnahmen erfolgen unabhängig vom pädagogischen Konzept, die Raumbedarfe sind jeweils gleich.

Schon viel früher haben die Kollegien in den Schulen gemeinsam mit Elternvertretern begonnen, für ihre Schulen ein neues Schulkonzept zu entwickeln. Diese Planungsphase wurde vom Regionalen Landesamt für Schule konstruktiv begleitet. Ergebnis für alle Schulen in der Gemeinde Söhlde ist das Konzept einer teilgebundenen Ganztagsschule mit verpflichtender Anwesenheit an zwei Tagen in der Woche. Inzwischen liegen die Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde, dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule.

Dazu sind zwei Fragen zu beantworten:

Warum in allen drei Schulen das gleiche Konzept?

Es ist schwer vorstellbar und unserer Meinung nach unmöglich, zwei oder sogar drei verschiedene Konzepte in der Schullandschaft Söhlde zu realisieren. Abgesehen von logistischen Problemen des Schülertransports sind Schülerzahlen für die verschiedenen Schulen schwer bis gar nicht zu kalkulieren. Dann sicher notwendige Auswahlverfahren wegen der nicht überall gleichen Kapazitäten (Los) würden zu erheblichen Störungen im Verhältnis Schule-Eltern (vielleicht sogar jedes Jahr von Neuem) führen.

Warum teilgebundene Ganztagsschule?

Hier nur kurz die wichtigsten Elemente:

Pädagogisches Konzept: Das Konzept orientiert sich an Thesen für eine gute Ganztagsschule und zielt darauf ab, Verbindlichkeit und Freiräume für eine kindorientierte, inklusive Bildung zu verknüpfen.

Steuerung und Evaluation: Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleitung. Eine Steuergruppe, bestehend aus allen wesentlichen Akteuren (Leitung, Kollegium, Elternrat, Kinderparlament, Kooperationspartner), wird zur operativen Steuerung eingesetzt. Die Konzeption wird jährlich evaluiert

Rhythmisierung und Verzahnung: Das teilgebundene Konzept ermöglicht eine ausgewogene Rhythmisierung von An- und Entspannung sowie von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten. Geplant sind flexible Abholzeiten an den „freien Tagen“ nach dem Mittagessen, der individuellen Lernzeit oder der AG.

Lernkonzept: Herkömmliche Hausaufgaben werden durch individuelle Lernzeiten im Ganztagsbetrieb ersetzt, die von Lehrkräften oder pädagogischen Mitarbeitenden begleitet werden. Es werden individuelle Lernwege durch "Lernlandkarten" und Arbeitspläne in jahrgangsgemischten Eingangsstufen (später auch in Jg. 3/4 geplant) ermöglicht.

AG-Angebote und Kooperationen: Die Angebote sind auf eine allseitige Bildung ausgerichtet und werden mit regionalen Vereinen und Anbietern geplant, um die regionale Identifikation und die multiprofessionelle Zusammenarbeit zu stärken. Langfristig ist auch die Verankerung therapeutischer Angebote geplant.

Organisatorisch kann dieses Konzept umgesetzt werden, indem aus dem Vormittag an zwei Tagen der Woche Unterrichtsstunden in den Nachmittag verlegt werden. Die entstandenen Freiräume vormittags können für die Förderung schwächerer Schüler und die Weiterentwicklung stärkerer Schüler genutzt werden. Gleichzeitig kann Unterricht so viel besser und schneller an die Bedürfnisse der verschiedenen Lerngruppen angepasst werden. Hierfür werden den Schulen zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Beginnend mit dem ersten Jahrgang sind das für alle Schulen 20 Stunden. 80 zusätzliche Lehrerstunden werden es sein, wenn alle Jahrgänge im teilgebundenen Ganztag unterrichtet werden. Diese zusätzlichen Lehrerstunden fehlen komplett beim offenen Ganztag. Damit sollte klar sein, mit welchem Konzept die Schullandschaft in der Gemeinde Söhlde nachhaltig in die Zukunft entwickelt werden kann.

Als SPD-Fraktion halten wir den teilgebundenen Ganztag für überzeugend. Wir vertrauen den Fachleuten und werden der Expertise der Lehrerkollegien, der Elternvertretungen und dem Regionalen Landesamt für Schule folgen und im Gemeinderat für das Einvernehmen durch den Schulträger stimmen. Wir appellieren an die Eltern der heute und in Zukunft betroffenen Kinder auch dieses Vertrauen in die Schulen zu entwickeln.

Findet sich im Gemeinderat keine Mehrheit für den teilgebundenen Ganztag, so bleibt nur scheinbar alles beim Alten: offener Ganztag in Nettlingen, verlässliche Grundschule mit Hortbetreuung am Nachmittag in Hoheneggelsen und Söhlde (mit entsprechenden Platz-Problemen). 

Tatsächlich wäre dann das Verhältnis Grundschulen/Schulträger nachhaltig gestört, was selbstverständlich auch zu Lasten der Kinder gehen würde.

Es bleibt dann im schlechten Sinne des Wortes beim Alten: eine Entwicklung in Richtung einer positiven Veränderung der Schule in die Zukunft findet -zunächst- nicht statt.